Ausgangssituation
Der Wechsel der Rechtseinheit, die Kunden fakturiert, kann eine Kette steuerlicher und systemtechnischer Folgen auslösen. Die Gruppe musste die lokale Umsatzsteuerregistrierung, konzerninterne Lagerbewegungen, Rechnungsnummern und Belegarten, Verkäufe an Verbraucher (B2C), Gutschriften zu früheren Rechnungen sowie Meldefelder, die von einer Änderung des Umsatzsteuersatzes betroffen sind, klären. Ein Konfigurationsfehler beim Go-live hätte sich bei einer großen Zahl von Rechnungen wiederholen und anschließend automatisch in die Umsatzsteuererklärungen und die Kontrollmeldungen übernommen werden können.
Unsere Lösung
Wir übersetzten das neue Geschäftsmodell in eine Umsatzsteuer- und Buchungsmatrix je Transaktion und prüften dabei die Umsatzsteuer-Identifikationsdaten, die Logik der Gutschriften, die Dokumentation interner Lagerbewegungen und die für die lokale Meldung erforderlichen Felder. Wo die steuerliche Behandlung zusätzliche Sicherheit erforderte, holten wir eine schriftliche Klärung bei der slowakischen Steuerverwaltung ein. Die daraus entstandenen Empfehlungen setzten wir anschließend in praktische Anweisungen für die Einstellungen der Fakturierungs- und Meldesysteme um, einschließlich der Frage, wie die verschiedenen Transaktionsarten in den Umsatzsteueraufzeichnungen und in der Kontrollmeldung (kontrolný výkaz) abzubilden sind.
Ergebnis
Die Gruppe konnte das neue Vertriebsmodell mit einer festgelegten umsatzsteuerlichen Behandlung und einer dokumentierten Systemlogik einführen, bevor die Transaktionsvolumina anstiegen. Das verringerte das Risiko systematischer Fakturierungsfehler, uneinheitlicher Umsatzsteuermeldungen und teurer nachträglicher Korrekturen und gab den Finanz- und Fachabteilungen einen gemeinsamen Umsetzungsplan.