Buchhaltung für kleine und mittlere Unternehmen

Neuaufbau von zwei Jahren Buchhaltung für einen Vertriebshändler in ausländischem Besitz

Ein Pharmahändler in ausländischem Besitz übernahm Konten, die sich nicht abstimmen ließen. Wir haben zwei Jahre ab dem letzten einwandfreien Abschluss neu aufgebaut, und die berichtigten Erklärungen verringerten die Steuer in beiden Jahren.

Mandant
Pharmahändler mit ausländischer Muttergesellschaft · zwei slowakische Gesellschaften
Tätigkeitsbereich
Buchhaltung für kleine und mittlere Unternehmen
Schwerpunkt
Buchhaltung und Jahresabschluss, Körperschaftsteuer
Leistungen
Berichtigung von Vorperioden, Buchhaltungsberatung, Körperschaftsteuer, Prüfung der Abschlussprüfungspflicht

Ausgangssituation

Als wir die Buchhaltung eines Pharmahändlers in ausländischem Besitz übernahmen, der über zwei slowakische Gesellschaften tätig ist, ließen sich die vom Vorgänger übernommenen Konten nicht abstimmen. Fahrzeuge und Leasingverträge fehlten in der Bilanz, die Eröffnungssalden stimmten nicht mit dem letzten verlässlichen Jahresabschluss überein, und die Muttergesellschaft konnte sich auf die ausgewiesenen Ergebnisse nicht verlassen. Der Inhaber wollte außerdem Gewissheit in zwei grundlegenden Fragen: ob die Gesellschaften der gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht unterliegen und ob sie detaillierte Bestandsaufzeichnungen führen müssen.

Unsere Lösung

Zunächst haben wir den rechtlichen Spielraum für eine Korrektur geklärt. Da die Jahresabschlüsse des Vorjahres von den Gesellschaftern nie formell genehmigt worden waren, konnten sie noch neu aufgestellt werden, statt über das laufende Jahr korrigiert zu werden. Von einer Prüfungsgesellschaft haben wir eine Zweitmeinung eingeholt, die bestätigte, dass keine der beiden Gesellschaften die Schwellenwerte für die gesetzliche Abschlussprüfung erreicht und keine Pflicht zur detaillierten Lagerbuchführung besteht. Anschließend haben wir die beiden betroffenen Jahre ab dem letzten einwandfreien Abschluss neu aufgebaut: Eröffnungs- und Schlusssalden angepasst, Fahrzeuge und Leasingverhältnisse erfasst, beide Bilanzen neu aufgestellt und berichtigte Körperschaftsteuererklärungen erstellt.

Ergebnis

Die Muttergesellschaft erhielt Jahresabschlüsse, auf die sie sich für das Konzern-Reporting und für Bankauflagen (Covenants) verlassen kann, und die berichtigten Erklärungen verringerten die Körperschaftsteuerbelastung in beiden neu aufgestellten Jahren. Der Aufwand wurde vorab als feste Anzahl zusätzlicher Stunden abgegrenzt und freigegeben, sodass der Inhaber die Kosten kannte, bevor sie entstanden. Die Zusammenarbeit besteht bis heute fort: Für dieselbe Gruppe betreuen wir die laufende monatliche Buchhaltung, die Umsatzsteuer-Compliance, die Lohnabrechnung und die Verrechnungspreise.

Sie haben eine ähnliche Situation? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren

Mehr zur Leistung Kontakt aufnehmen