Führung und Verarbeitung der Buchhaltung

Die Führung der Buchhaltung ist eine Pflicht, der sich mit Ausnahme bestimmter Fälle keine Rechnungslegungseinheit (účtovná jednotka) entziehen kann. Als Unternehmer fragen Sie sich vielleicht, ob Sie diese Pflicht selbst bewältigen können, oder ob es besser ist, die Buchhaltung einem Fachmann zu überlassen. Im ersten Fall müssen Sie vor allem das opfern, was für Sie am wertvollsten ist – Ihre Zeit.
Die zweite Alternative ist die Übergabe der Führung und Verarbeitung der Buchhaltung an eine externe Gesellschaft. Wir sind der Ansicht, dass Ihnen diese Alternative viel mehr bringt als nur Zeitersparnis – wir bieten vor allem eine Garantie für Professionalität und Qualität, Kostensenkung sowie die Vermeidung unangenehmer Sanktionen. Mehr über die Vorteile der Buchhaltungsführung durch unsere Gesellschaft in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater erfahren Sie hier.

Wer darf die einfache Buchführung führen?

Rechtsträger, die nach der slowakischen Rechnungslegungs- und Handelsrechtsgesetzgebung die Möglichkeit haben, in der einfachen Buchführung zu bilanzieren, sind:

– Unternehmer, die nicht im Handelsregister (Obchodný register) eingetragen sind (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Zahnärzte, Ärzte, Tierärzte, Architekten, Bauingenieure, bildende Künstler, Schriftsteller, Dolmetscher und viele weitere sogenannte freie Berufe).

– Natürliche Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben (z. B. Selbstständige) oder eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, mit Ausnahme natürlicher Personen, die eine sogenannte Steuerevidenz führen.

– Bürgervereinigungen, Vereinigungen juristischer Personen, Gemeinschaften der Eigentümer von Wohnungen und Nichtwohnräumen, gemeinnützige Organisationen, die gemeinnützige Leistungen erbringen, und andere Rechtsträger, sofern sie nicht unternehmerisch tätig sind und ihre Einkünfte im vorangegangenen Rechnungslegungszeitraum 200.000 Euro nicht erreicht haben.

– Kirchen und Religionsgesellschaften, ihre Organe und kirchlichen Institutionen mit Rechtspersönlichkeit, sofern sie nicht unternehmerisch tätig sind.

– Bodengemeinschaften, sofern ihre Einkünfte im vorangegangenen Rechnungslegungszeitraum 200.000 Euro nicht erreicht haben.

Was umfasst die Führung der einfachen Buchführung durch unsere Gesellschaft?

Bei der Führung der einfachen Buchführung bieten wir Ihnen die folgenden Buchhaltungs- und Steuerberatungsdienstleistungen:

– Führung des Kassenbuchs

– Erfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten

– Erfassung des Anlagevermögens

– Führung des Kassenbuchs und der Geldmittel auf dem Bankkonto

– Führung weiterer Hilfsbücher

– Erstellung des Jahresabschlusses

– Erstellung der Übersichten über Einnahmen und Ausgaben sowie über Vermögen und Verbindlichkeiten

– Umfassende Steueragenda (Einkommensteuer, Umsatzsteuer (DPH), lokale Steuern)

– Steueroptimierung

– Umfassende Lohnagenda

– Laufende Buchhaltungs- und Steuerübersichten nach Ihren Anforderungen

– Bereitstellung von Informationen über bevorstehende Änderungen im Bereich Buchhaltung, Steuern und Löhne per E-Mail

Wer muss oder darf die doppelte Buchführung führen?

Die doppelte Buchführung bietet einen umfassenden und detaillierten Überblick über den Zustand des Vermögens, der Verbindlichkeiten und der finanziellen Situation des Unternehmens. Nach der slowakischen Gesetzgebung bilanzieren in der doppelten Buchführung vor allem:

– Handelsgesellschaften, die im Handelsregister (Obchodný register) eingetragen sind (z. B. s.r.o., a.s., v.o.s., k.s.), für die diese Buchführungsart gesetzlich verpflichtend ist.

– Ausländische Personen und Organisationseinheiten ausländischer Unternehmen, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik unternehmerisch tätig sind.

– Gemeinnützige Organisationen, Bürgervereinigungen, Stiftungen oder nicht-investive Fonds, sofern ihre Einkünfte im vorangegangenen Rechnungslegungszeitraum 200.000 Euro überschritten haben oder sofern sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben.

– Natürliche Personen (Selbstständige und freie Berufe), die sich freiwillig für die doppelte Buchführung entscheiden, zum Beispiel wegen eines besseren Finanzmanagements, der Transparenz gegenüber Investoren oder auf Wunsch der Bank bei einer Finanzierung.

Was umfasst die Führung der doppelten Buchführung durch unsere Gesellschaft?

Bei der Führung der doppelten Buchführung bieten wir Ihnen umfassende und professionelle Dienstleistungen, dank derer Sie die Finanzen Ihres Unternehmens vollständig unter Kontrolle haben:

– Führung des Journals und des Hauptbuchs

– Detaillierte Erfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten (Saldenliste)

– Erfassung des langfristigen Sach-, immateriellen und Finanzvermögens einschließlich der Abschreibungspläne

– Verbuchung von Bankkonten, Kassenbelegen und internen Belegen

– Umfassende Umsatzsteueragenda (DPH) (Führung der Umsatzsteuerevidenz, Erstellung der Umsatzsteuererklärung, der Kontroll- und Zusammenfassenden Meldung)

– Erstellung des ordentlichen, außerordentlichen oder laufenden Jahresabschlusses

– Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Übersichten (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang zum Jahresabschluss)

– Erstellung der Körperschaftsteuererklärung

– Professionelle Steueroptimierung und Steuerplanung

– Umfassende Lohn- und Personaladministrationsagenda

– Regelmäßige Finanzübersichten und Reports, angepasst an die Anforderungen des Managements der Gesellschaft

– Proaktive Bereitstellung von Informationen über bevorstehende gesetzliche Änderungen im Bereich Steuern, Buchhaltung und Löhne per E-Mail

Wer ist für die Führung der Buchhaltung verantwortlich?

Nach dem Rechnungslegungsgesetz ist für die Korrektheit der Buchhaltung primär die Rechnungslegungseinheit (účtovná jednotka) verantwortlich (der Geschäftsführer der s.r.o. oder der Selbstständige). Unsere Erfahrung ermöglicht es Ihnen, sich Ihrem Geschäft zu widmen, ohne sich um die Korrektheit Ihrer Buchhaltung sorgen zu müssen.

Ist die Führung der Buchhaltung ein freies Gewerbe?

Ja, die Führung der Buchhaltung selbst gehört zu den freien Gewerben. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie jeder ausüben kann. Unsere Fachkompetenz in Kombination mit der Steuerberatung ist durch jahrelange Praxis und ständige Weiterbildung im Bereich Steuern und Löhne untermauert.

Was kosten Buchhaltungsdienstleistungen in Bratislava?

Der Preis hängt von der Anzahl der Belege, der Anzahl der Mitarbeiter und davon ab, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Sowohl für Selbstständige als auch für juristische Personen legen wir den Preis individuell als monatliche Pauschale fest, damit er transparent und vorhersehbar ist.

Warum benötigen Sie meinen Kontoauszug jeden Monat?

Der Kontoauszug dient dem sogenannten „Abgleich“ von Zahlungen mit Rechnungen. Ohne ihn ist es nicht möglich, die Begleichung von Verbindlichkeiten und Forderungen nachzuweisen, was für den korrekten Ausweis des Unternehmensvermögens entscheidend ist.
Wenn Sie an der Führung Ihrer Buchhaltung interessiert sind, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns
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