Služby
Führung und Verarbeitung der Buchhaltung
Führung der einfachen Buchführung
Wer darf die einfache Buchführung führen?
Rechtsträger, die nach der slowakischen Rechnungslegungs- und Handelsrechtsgesetzgebung die Möglichkeit haben, in der einfachen Buchführung zu bilanzieren, sind:
– Unternehmer, die nicht im Handelsregister (Obchodný register) eingetragen sind (z. B. Rechtsanwälte, Notare, Zahnärzte, Ärzte, Tierärzte, Architekten, Bauingenieure, bildende Künstler, Schriftsteller, Dolmetscher und viele weitere sogenannte freie Berufe).
– Natürliche Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben (z. B. Selbstständige) oder eine andere selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, mit Ausnahme natürlicher Personen, die eine sogenannte Steuerevidenz führen.
– Bürgervereinigungen, Vereinigungen juristischer Personen, Gemeinschaften der Eigentümer von Wohnungen und Nichtwohnräumen, gemeinnützige Organisationen, die gemeinnützige Leistungen erbringen, und andere Rechtsträger, sofern sie nicht unternehmerisch tätig sind und ihre Einkünfte im vorangegangenen Rechnungslegungszeitraum 200.000 Euro nicht erreicht haben.
– Kirchen und Religionsgesellschaften, ihre Organe und kirchlichen Institutionen mit Rechtspersönlichkeit, sofern sie nicht unternehmerisch tätig sind.
– Bodengemeinschaften, sofern ihre Einkünfte im vorangegangenen Rechnungslegungszeitraum 200.000 Euro nicht erreicht haben.
Was umfasst die Führung der einfachen Buchführung durch unsere Gesellschaft?
Bei der Führung der einfachen Buchführung bieten wir Ihnen die folgenden Buchhaltungs- und Steuerberatungsdienstleistungen:
– Führung des Kassenbuchs
– Erfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten
– Erfassung des Anlagevermögens
– Führung des Kassenbuchs und der Geldmittel auf dem Bankkonto
– Führung weiterer Hilfsbücher
– Erstellung des Jahresabschlusses
– Erstellung der Übersichten über Einnahmen und Ausgaben sowie über Vermögen und Verbindlichkeiten
– Umfassende Steueragenda (Einkommensteuer, Umsatzsteuer (DPH), lokale Steuern)
– Steueroptimierung
– Umfassende Lohnagenda
– Laufende Buchhaltungs- und Steuerübersichten nach Ihren Anforderungen
– Bereitstellung von Informationen über bevorstehende Änderungen im Bereich Buchhaltung, Steuern und Löhne per E-Mail
Führung der doppelten Buchführung
Wer muss oder darf die doppelte Buchführung führen?
– Handelsgesellschaften, die im Handelsregister (Obchodný register) eingetragen sind (z. B. s.r.o., a.s., v.o.s., k.s.), für die diese Buchführungsart gesetzlich verpflichtend ist.
– Ausländische Personen und Organisationseinheiten ausländischer Unternehmen, die auf dem Gebiet der Slowakischen Republik unternehmerisch tätig sind.
– Gemeinnützige Organisationen, Bürgervereinigungen, Stiftungen oder nicht-investive Fonds, sofern ihre Einkünfte im vorangegangenen Rechnungslegungszeitraum 200.000 Euro überschritten haben oder sofern sie eine unternehmerische Tätigkeit ausüben.
– Natürliche Personen (Selbstständige und freie Berufe), die sich freiwillig für die doppelte Buchführung entscheiden, zum Beispiel wegen eines besseren Finanzmanagements, der Transparenz gegenüber Investoren oder auf Wunsch der Bank bei einer Finanzierung.
Was umfasst die Führung der doppelten Buchführung durch unsere Gesellschaft?
– Führung des Journals und des Hauptbuchs
– Detaillierte Erfassung der Forderungen und Verbindlichkeiten (Saldenliste)
– Erfassung des langfristigen Sach-, immateriellen und Finanzvermögens einschließlich der Abschreibungspläne
– Verbuchung von Bankkonten, Kassenbelegen und internen Belegen
– Umfassende Umsatzsteueragenda (DPH) (Führung der Umsatzsteuerevidenz, Erstellung der Umsatzsteuererklärung, der Kontroll- und Zusammenfassenden Meldung)
– Erstellung des ordentlichen, außerordentlichen oder laufenden Jahresabschlusses
– Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Übersichten (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang zum Jahresabschluss)
– Erstellung der Körperschaftsteuererklärung
– Professionelle Steueroptimierung und Steuerplanung
– Umfassende Lohn- und Personaladministrationsagenda
– Regelmäßige Finanzübersichten und Reports, angepasst an die Anforderungen des Managements der Gesellschaft
– Proaktive Bereitstellung von Informationen über bevorstehende gesetzliche Änderungen im Bereich Steuern, Buchhaltung und Löhne per E-Mail
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer ist für die Führung der Buchhaltung verantwortlich?
Ist die Führung der Buchhaltung ein freies Gewerbe?
Was kosten Buchhaltungsdienstleistungen in Bratislava?
Warum benötigen Sie meinen Kontoauszug jeden Monat?
in englischer Sprache
aus einer internationalen Beratungsgesellschaft
und Diskretion
und entgegenkommender Ansatz